Sie wird vor Beginn der Ausbildung durchgeführt, wenn der Auszubildende unter 18 Jahre alt ist. Eine weitere Untersuchung folgt vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres falls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Sie erfasst den aktuellen allgemeinen Gesundheits- und Entwicklungsstand des Jugendlichen, soll gesundheitliche Beeinträchtigungen , die zu einer beruflichen Gefährdung führen können, aufdecken und einer weiteren Diagnostik bzw. Behandlung zuführen. Sie stellt jedoch keine Tauglichkeitsuntersuchung für den jeweiligen Beruf dar. Letzteres muß berufsspezifisch durch eine spezielle Arbeitsmedizinische Untersuchung abgeklärt werden, was durch den Arbeitgeber zu veranlassen ist.
Benötigt wird ein Untersuchungberechtigungsschein mit Anamnesebogen, der durch die Stadt-/ Gemeindeverwaltung des Wohnortes ausgestellt wird.